Vogelschutzzeit

Bitte beachten, dass eine Fällung bzw. Rodung von Gehölzen sowie ein starker Rückschnitt nur noch bis zum 01. März erlaubt ist.

Eure Hecken also bitte bis spätestens 28. Februar auf die zulässige Höhe von 1,25m einkürzen!

In der Zeit vom 01. März bis 30. September gilt die Vogelschutzzeit im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes.