Liebe Mitglieder,
auf der Mitgliederversammlung am 09.11.2025 wurde eine Änderung unserer Satzung beschlossen. Die Änderung betrifft den Paragraphen 5 in Ziffer 3.b), Ausschluss eines Mitglieds.
Die so geänderte Satzung könnt Ihr Euch durch Anklicken des Menüpunkts "Satzung" auf unserer Homepage als pdf-Datei downloaden.
Der neue Wortlaut des geänderten Passus (hier fettgedruckt) ist ab sofort folgender:
§5 - Erlöschen der Mitgliedschaft
[...]
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn
[...]
b) das Mitglied oder von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen sich Eigentumsvergehen, Gewaltandrohung oder Gewaltausübung zuschulden kommen lassen oder so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verein die Fortsetzung der Mitgliedschaft nicht zugemutet werden kann.
Den Ausschluss hat der Vorstand zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Gesamtvorstand mit Zweidrittelmehrheit nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitglieds. Gegen den Ausschluss ist der schriftlich begründete Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Zustellung zulässig. Über den Widerspruch, der dem Vorstand des Bezirksverbandes vorzulegen ist, entscheidet dieser, ggfls. unter Einschaltung der Schiedskommission des Verbandes und der Rechtsabteilung des Landesverbandes.